FAQs zu den Schulpartnern

Formelle Vorgaben

Welche Schultypen können in Sparkling-Science-Projekte eingebunden werden?
Es kann jede Schule, egal welcher Schultyp, in das Projekt eingebunden werden. Im Projekt muss es zumindest eine österreichische Partnerschule geben. Darüber hinaus können gerne auch internationale Partnerschulen an den geplanten Projekten beteiligt sein.  

Kann eine Schule an mehreren Projekten teilnehmen?
Ja, es gibt in dieser Hinsicht keinerlei Begrenzung. Allerdings müssen Kapazitäten und Ressourcen da sein um – im Falle einer Förderung aller beantragter Projekte – auch an allen teilnehmen zu können. 

Müssen die Projekte mit dem Schuljahr 2024/2025 starten?
Ja, der Projektstart sollte zeitnah zur Zusage des Projekts erfolgen. Frühestmöglicher Start ist September 2024.

Letter of Interest (LOI)

Was ist ein Letter of Interest?
Der Letter of Interest (LOI) ist die Absichtserklärung der Partnerschule(n), am Projekt mitzuwirken. In dem Dokument sollen das Interesse an der Mitarbeit und die zentralen Aspekte der angestrebten Zusammenarbeit dargelegt werden, z.B. wie bzw. wo das Projekt im Lehrplan andockt, welche Erwartungen die Lehrperson(en) bzw. die Schule an die Projektteilnahme haben sowie die Relevanz der Beteiligung am Projekt für dieselben. Wird die Zusatzförderung „Science in Schulen“ für die Einbindung von „neuen“ Schulen ins Programm beantragt (siehe Übersichtsliste), ist auf die Erfahrung der Schule mit Citizen-Science-Aktivitäten einzugehen.

Der LOI muss den Titel des eingereichten Projekts beinhalten. Formal sind außerdem Datum, Stempel und die Original-Unterschrift der Schulleitung sowie der (voraussichtlich) hauptverantwortlich beteiligten Lehrperson(en) notwendig.

Wie wird der Letter of Interest übermittelt?
Der Letter of Interest (LOI) der Partnerschule muss im Zuge des Einreichverfahrens digital eingereicht werden. Alle LOIs werden auch an die Gutachter/innen weitergeleitet. Je aussagekräftiger die LOIs sind, desto klarer kann die Zusammenarbeit mit der Schule und der Mehrwert für die Beteiligten beurteilt werden.

Zusatzinformation: 
Bei der Einreichung werden LOIs von den involvierten Schulen aber nicht von den Kooperationspartnern benötigt. 
Die Bestätigung der formellen Zusammenarbeit zwischen einreichender Institution und Kooperationspartnern erfolgt später, nach der Förderzusage, über die Kooperations- und Werkverträge.

Zusammenarbeit 

Gibt es eine Mindestanzahl an Schulen/Klassen/Schülerinnen und Schülern, die in das Projekt mit eingebunden werden müssen?
Nein, die Anzahl der eingebundenen Schulen/Klassen/Schülerinnen und Schüler hängt ganz vom Projekt ab und ist kein Evaluationskriterium. Projekte die beispielsweise fünf Schulen einbinden werden also nicht automatisch besser bewertet als Projekte mit einer Schule als Partner. Projekte können mit der gesamten Schule, bestimmten Klassen oder ausgewählten Schülerinnen und Schülern durchgeführt werden. Maßgeblich für die Beurteilung ist der Beitrag der beteiligten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen, der zum Erfolg des Projekts führt sowie der entstandene Mehrwert für alle Beteiligten.  

Wie sind die im Antrag darzustellenden Langfristkooperationen mit den Schulen (siehe Sonderrichtlinie Punkt 5.1) zu verstehen und wieviel Aufwand ist damit verbunden?
Die darzustellenden Langfristkooperationen sollen mit möglichst geringem Aufwand und ohne finanzielle Mittel zumindest 2 Jahre über die Laufzeit der geförderten Projekte hinaus weitergeführt werden können.
Beispiel: Die wissenschaftliche Einrichtung verpflichtet sich, der Schule regelmäßig Themen für vorwissenschaftliche Arbeiten inkl. Literaturtipps und Links zur Verfügung zu stellen oder Forschende besuchen Schulen beispielsweise im Rahmen eines Tages der offenen Tür oder sie halten Workshops an Schulen. Vielleicht können innerhalb der Jahre auch kleine Projekte gemeinsam durchgeführt werden. 

Wie werden periphere Regionen oder Schulen definiert?
Hilfreiche Links hierzu findet man im Ausschreibungstext, S. 8, Fußnote 11. Warum eine Region als peripher gilt muss bei Beantragung der Zusatzförderung „Science in Schulen“ im Projektantrag erläutert werden, da sich die Bezeichnung auf unterschiedliche Aspekte (geografisch, sozioökonomisch etc.) beziehen kann. 

Gibt es vom OeAD Empfehlungen für die Zusammenarbeit mit Partnerschulen?
Empfehlungen für die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Wissenschaft findet man in der OeAD Broschüre des OeAD-Zentrums für Citizen Science.